Nacharbeit zur ÖKUSS-Transferworkshop vom 30. November 2022 zu Compliance in SHOs

Compliance in Selbsthilfeorganisationen

Ende November fand eine ÖKUSS-Veranstaltung zum Thema Compliance in Selbsthilfeorganisationen statt und ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich wieder einmal schlecht vorbereitet war. Auch bin ich durch die Auswahl der präsentierten Beispiele ein wenig aus der Spur geworfen worden, weil in meinem Umfeld Großkonzerne als Selbsthilfeorganisation nicht gerade üblich sind.
Ich möchte darum den Anstoß nutzen und meine persönliche Sicht zusammen mit ein paar Beispielen aus meiner eigenen Erfahrung nachhaltig festhalten. Und ich muss wieder ganz explizit darauf hinweisen: das hier ist keine Zusammenfassung des Workshops, sondern meine persönliche Meinung konsolidiert ein paar Tage danach samt einer Leseliste.

Was bedeutet Compliance?

Compliance bezeichnet im einfachen Fall die Regeltreue, mit der Vorschriften befolgt werden. Der Begriff Compliance hat vor nahezu einem Jahrhundert in die amerikanische Rechtssprechung mit der Erkenntnis Einzug gefunden, dass für einklagbare Verhaltensverstöße im Firmennamen letztendlich die ChefIn die Verantwortung zu tragen hat (wiki Recht). Um diese Verantwortung für den Unternehmensvorstand zu reduzieren, ist es mitterlweile üblich, ganze Compliance-Abteilungen - oder zumindest bei kleineren Firmen Compliance-Beauftragte - einzurichten.
In der Betriebswirtschaftslehre, die am ehesten für die Beziehung von juristischen Personen (wie SHOs) zu Unternehmen oder Institutionen anwendbar ist, misst Compliance den Grad der Befolgung von gesetzlichen Normen und selbstauferlegten, darüber hinausführenden Regeln (wiki BWL).

Die speziellen Regeln, an die man sich als Unternehmen aus dem Medizinbereich zu halten verspricht, entspringen dabei vor allem aus den Rechtsbereichen Korruptions- und Medizin-Recht und dienen dazu, komplexe und über viele Rechtsbereiche verteilte Normen zu klaren Handlungsanweisungen zusammenzufassen und auch deren firmeninterne Überprüfbarkeit zu ermöglichen und zu dokumentieren (wegen der Abwälzung von Haftungsverantwortung).

Im echten Leben gibt es für Patientenorganisationen viel umfangreichere Quellenbereiche von verbindlichen und selbstauferlegten Verhaltensnormen, die nicht nur auf die Außenwirkung ausgerichtet sind, sondern natürlich auch dem Schutz der in der Organisation Tätigen und der von der Organisation Vertretenen dienen sollen. Wegen des breiten Anwendungsbereiches sind allgemeine Diskussionen über Compliance schwierig und die Eingrenzung auf einen engen Bereich - z.B. auf den betriebswirtschaftlichen Bereich - kann anfangs hilfreich sein. Trotzdem darf man alle anderen Bereiche nicht ausblenden und es sollte vielmehr so sein, dass die Ideen hinter den selbstauferlegten Regeln auf alle Lebensbereiche anwendbar sein können - oder anwendbar sein müssen.

Ein Thema unserer Diskussion sollte auch die Verbindlichkeit von Compliance sein. Regeln, die sich Organisationen oder Unternehmen über die Rechtsnormen hinausgehend selber auferlegen, sind für die Außenwelt so verbindlich wie meine guten Neujahrsvorsätze - nämlich gar nicht. Wie wir mit publizierten Versprechen von Verhaltensregeln von Organisationen oder exponierten Einzelpersonen und deren fallweise Nichteinhaltung als Gesellschaft oder als organisierte Gemeinschaft von Patientenvertretern umgehen, darüber sollten wir auch reden.



Umgang mit Amtsträgern

Compliance-Richtlinie Magistrat Linz

Amtsträger sind wegen der besonderen Macht- und Vertrauensstellung zur unparteiischen Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben verpflichtet, Zuwiderhandeln stellt ein Amtsdelikt dar. Vergehen dagegen sind durchwegs Offizialdelikte, die von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen sind.
Unsere diskutierten Regeln für das Verhalten von Amtsträgern dienen vor allem der Korruptionsvermeidung. Wie diese Regeln im Kleinen gut formuliert werden können, ist in der Compliance-Richtline der Stadt Linz anschaulich ausgeführt. Wir kommen in der Regel zwar nur als Kundschaft mit diesen AmtsträgerInnen in Berührung, uns sollte aber trotzdem klar sein, welche Regeln dabei zu beachten sind.
Eine breite Einführung in das Thema gibt es hier: Korruptionsphänomene in Österreich (2018).

Wer sind Amtsträger?
Die WKO hat dazu eine aktuelle Defintion auf ihrer Homepage:
Antikorruptionsbestimmungen (WKO, 2022).
Obwohl - die Bestimmung, ob Amtsperson oder nicht, ist letztendlich nicht ganz einfach, weil Beteiligungen und Abhängigkeiten durch beherrschende Finanzierung oft nicht leicht ersichtlich offengelegt werden.
Amtsträger sind z.B. die DienstnehmerInnen der öffentlichen Spitäler. Aber nicht nur die Ärzte, sondern natürlich auch die Personen aus dem Verwaltungsbereich, deren Wirkung letztendlich darüber entscheidet, ob und wann und wie und vor allem welche Behandlung eine PatientIn bekommt.
Amtsträger sind übrigens auch DienstnehmerInnen von Organisationen, die der Kontrolle durch den Rechnungshof unterliegen. Und diese Liste der Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, ist überraschend lang und beinhaltet neben den öffentlichen Gesundheitseinrichtungen auch GÖG, ÖGK, NÖGUS, "Tut gut", FSW, ...

Aufgetauchte Frage:
Im Workshop wurden Ärzte von Universitätskliniken im Status von Amtspersonen vorgestellt - im Gegensatz zu Ärzten aus Privatkliniken.
Ich sehe, dass auf der oesterreich.gv.at-Seite Universitäten als Beispiel für Rechtsträger des öffentlichen Rechts angeführt werden. Aber auch die Landeskliniken sind Anstalten öffentlichen Rechts (Bsp NÖ LGA) - warum die Unterscheidung im Vortrag Uni- versus Privatklinik und nicht Uni- und Landesklinik versus Privatklinik??

Kürzlich aufgetauchte Frage:
Wie ist da damit, dass der Rechnungshof demnächst auch Parteifinanzen prüfen darf - wird dadurch jemand aus dem Parteibereich zur Amtsperson oder wird das eine andere Konstruktion?


Umgang mit Unternehmen aus dem Medizinbereich

NAKOS extra: Glaubwürdigkeit und Selbstbestimmung in der in der Selbsthilfe

Das NAKOS extra zu Glaubwürdigkeit und Selbstbestimmung in der Selbsthilfe aus 2019 sollte eigentlich für jede relevante Diskussion aus dem Selbsthilfebereich verpflichtende Vorbereitungslektüre sein.
Anhand vieler Beispiele werden unterschiedliche Konfliktsituationen und Auflösungsversuche im Verhältnis von Patientenorganisationen zu Pharmafirmen dargestellt - wobei man auch immer im Hinterkopf behalten muss, dass es in Deutschland anders als in Österreich eine gewisse Basisfinanzierung der Selbsthilfe und einen Zugang zu den Backoffice-Tätigkeiten der SH-Unterstützungsstellen gibt.

Einige unserer Patientenvertretungen haben dem entsprechend bereits einen gut ausformulierten VerhaltensKodex für die Zusammenarbeit mit themenbezogenen Wirtschaftsunternehmen auf ihrer Webseite, z.B. hier der Verhaltenskodex der MS-Gesellschaft Wien.

Compliance-Broschüre Fresenius 2021

Firmen aus dem Medizinbereich haben meist schon länger entwickelte Nachschlagwerke, die ihre Wertedarstellung und daraus abgeleitet Handlungsregeln beschreiben. Ein mir gut gefallendes Exemplar, das sich an die Firmenmitarbeiter und ihre Geschäftspartner richtet, gibt es von Fresenius:
Compliance-Brochüre (Fresenius, 2021).

Speziell die Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen regelt z.B. Artikel 10 im
Pharmig Verhaltenskodex.
Oder ausführlicher der FSA-Kodex der Pharmaunternehmen im Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie (FSA).

Vielen Compliance-Bemühungen zum Trotz besteht bei uns in Österreich offenbar nach wie vor Anlass, das Zusammenwirken von Amtsträgern und Pharmafirmen kritisch zu hinterfragen. Kürzlich wurde anlässlich der Publikation von Transparenz im Gesundheitswesen (TI-Austria, 2022) dazu unter dem Titel "Krankhaft intransparent" podiumsdiskutiert.
Aktuelle Enwicklungen stimmen auch nicht wirklich optimistisch: Pharmastudien: Zahlungen an Ärzte nicht mehr registrierungspflichtig (derStandard, 2022-12-06).



Instrumentalisierung der Selbsthilfe

Die bisherigen Problem-Diskussionen haben sich im Wesentlichen auf den Bereich der Medizinprodukte-Hersteller beschränkt. Das sind aber nicht die Einzigen, von den man eine potentielle Instrumentalisierung der Selbsthilfe befürchten müsste.

Wir erinnern uns an die häufig auffindbaren Missionsziele von Patientenvertretungen, die medizinische, soziale und ökonomische Situation von Betroffenen durch Interessensvertretung nach außen zu verbessern. Nahezu diametral gegensätzlich ist das häufig gezeichnete Hochglanzbild, das Amtspersonen, Sprach- und SozialwissenschaftlerInnen von der Patientenvertretung zu zeichnen versuchen:

Bild Sesselkreis aus Magazin Gesundes Österreich 2017/2 Aus Magazin Gesundes Österreich, Ausgabe 2017/2, Seite 35.
Titel: "Neue Strukturen für die bundesweite Selbsthilfe"

Ja, hier ist es wieder, das Wes Brot ich ess, des Lied ich sing - Thema.
Österreich hat keine finanzielle Grundversorgung von Selbsthilfe- und Patientenvertretungs-Organisationen, sondern bietet aus vielen Fördertöpfchen Almosen, um die man sich bewerben kann, wenn man sich den geforderten Regeln des jeweiligen Fördergebers unterwirft. Welche Bilder dabei immer noch vorschweben, kann man beispielhaft aktuell bei einem potenten potentiellen Fördergeber nachlesen:

Bild der ÖGK von Selbsthilfe Gesundheitskasse.at, abgefragt am 2022-12-04

Es liegt stellenweise so einiges im Argen bei der Gesundheitsversorgung in Österreich und Patientenvertreter sind offenbar aktuell bei den Wenigen, die dagegen aufbegehren, Qualitätsindikatoren und eine Versorgung entsprechend des Standes von Good Practice fordern.
Andererseits kann man sich des Eindrucks nur schwer erwehren, dass Patientenorganisationen gerne an der kurzen Leine samt Maulkorb gesehen wären und man ihnen ebenso gerne ein Armutsgelübde abverlangen würde - nur wegen der Sicherstellung der Unabhängigkeit, versteht sich.
"Unser" Konzept zur öffentlichen Förderung der Selbsthilfe erlaubt kommendes Jahr eine Finanzierungs-Obergrenze von 20% aus dem Privatwirtschaftlichen Bereich (so zumindest der Plan):

Privatwirtschaftsanteil des Fördervolumens Aus Konzept zur öffentlichen Förderung der Selbsthilfe, Seite 12,
von Sozialversicherung.at, abgefragt am 2022-12-04

Diese 20% wären leicht zu erfüllen, wenn die öffentliche Finanzierung angemessen und genügend wäre. Dient man der bösen Pharmalobby, wenn man sich dafür einsetzt, dass Patienten zu einer Diagnose kommen und Zugang zu für ihre Erkrankung zugelassenen Medikamenten bekommen?
Oder läge das nicht viel eher in der Verantwortung von denjenigen, die uns gerne im Kreis sitzend als Feigenblätter sehen würden, während sie auf Almen oder entlang von Alpbächen vergnügt und wichtig als relevante Stakeholder netzwerken?
Liegt hier etwa der Geruch von Bigotterie in der Luft?
Wir sollten darüber reden, was aus diesem Bereich versprochen wird und wie stark die Compliance, dafür auch wirklich einzutreten, tatsächlich ausgeprägt ist.



Umgang mit schwarzen Schafen

Wir Patientenorganisationen bekennen uns nicht nur unverbindlich zu einem Werte- und Handlungskanon aus eigenen Stücken (und damit unverbindlich), wir verpflichten uns auch hin und wieder vertraglich zur Einhaltung von Regeln.
Ein Blick auf den (wahrscheinlich repräsentativen) Fördervertrag mit einer Pharmafirma läßt dort die Verplichtung zur Einhaltung von angeführten Compliance-Regeln erkennen, samt der verpflichtenden Diskussion derselben mit zumindest allen nach außen wirkenden Mitgliedern in der Organisation des Fördernehmers.
Ein anderer Blick in die Förderrichtlinien von ÖKUSS fordert verschiedene Voraussetzungen, um überhaupt für Förderung zugelassen zu werden. Darunter befindet sich auch Transparenz im Hinblick auf Finanzierung, die auf der jeweiligen Organisations-Website zu publizieren ist (z.B. in Form von Jahresberichten über mehrere Jahre). Und das ist gut so, weil Transparenz als Basis von Vertrauen unbedingt notwendig ist.

Rein hypothetisch: Welche Konsequenzen würden wir ziehen, welche Regeln würden wir als Gesellschaft uns auferlegen, wenn sich eine fördernehmende Organisation nicht an diese vertraglich vereinbarten Regel halten würde? Wenn sie vielleicht nur in der Woche, wo die Fördervoraussetzungen kontrolliert werden, einen Jahresbericht auf die Homepage stellen und ihn sofort danach wieder verschwinden lassen würde? Wäre das nicht Rufschädigung für uns alle, die wir auf vertrauenswürdige Wahrnehmung durch die Öffentlichkeit angewiesen sind?
Und wie gingen wir damit um, wenn das nicht ein einmaliger Einzelfall, sondern ein über Jahre fortwährender Dauerzustand wäre?
Und welches Bild hätten wir vom Fördergeber und wie gingen wir mit dieser Erkenntnis um, falls dieser Zustand schon viele Förderperioden andauern würde?
Und wie würde unser Bild sein, wenn dieser Fördergeber auch noch ein "Amtsträger" wäre?

Auch rein hypothetisch: Wenn es eine Zusicherung gäbe, Patienten an einem Best Point of Service zu behandeln, umtriebige Juristen von Gesundheitsunternehmen mit einem Medizinverständnis aus der Zeit Maria Theresias (wo Mediziner wie van Swieten noch einen großen Teil des medizinischen Wissens ihrer Zeit in einem Kopf hatten) im Auftrag ihrer Unternehmensleitung aber breittreten, dass jeder Arzt jede beliebige Erkrankung bestdenkbar behandeln könne - wie geht man mit dieser Darstellung und rechtlichen Vertretung einer medizinischen Mindermeinung als Gemeinschaft von Patientenvertretern um?
Und was wäre, wenn diese Zusicherung zur Behandlung am Best Point of Service Gesetzeskraft hätte??



Compliance - im niederen Alltag

Bis hierher sind die Ursprünge von Verhaltensnormen, die als Compliance-Regeln definiert werden, noch recht übersichtlich gewesen. Im wirklichen Leben sind Patientenvertreter aber nicht nur Unternehmensvertreter ihrer Organisation (sofern sie denn eine haben), sondern sie haben sich auch noch an andere Normen und Verträge zu halten.
Die Richtschnur, an der wir unsere Ziele und Tätigkeiten zu deren Verwirklichung formulieren, sollte uns dabei immer bewusst sein und jede Regel sollte daran gemessen werden. Regeln kommen nicht aus dem Nichts, sondern entspringen meist irgendwelchen Missständen, gegen welche die Regel entgegenwirken soll.
Neben dem selbstgewählten Vereinsstatut (das mit dem Vereinsgesetz kompatibel sein muss) und abgeleitet aus unserer selbstformulierten Mission gibt es eine Menge von Regeln, zu deren Befolgung man sich aufgrund äußerer Zwänge verpflichtet. Das können Regeln sein, deren Befolgung das Führen von Qualitätssiegeln (z.B. HonCode oder Spendengütesiegel) erlaubt oder die notwendig sind, um sich um vorteilhafte Mitgliedschaften oder um Förderungen bewerben zu können.
Während es im Zusammenhang mit Amtsträgern die Sachverhalte Korruption und Amtshaftung gibt, werden entsprechende Regeln im nicht-amtlichen Bereich oft als freiwillige Regeln mit einem argumentativen Hintergrund aus Ethik, Gleichheit, Solidarität, Transparenz und Verantwortung formuliert, wobei für wirtschaftliche Beziehungen das Thema Unvereinbarkeit oft einen Schwerpunkt bildet.

In der Praxis wird es oft gar nicht leicht. Wenn wir im Patientenvertreter-Alltag über Compliance reden, ist meist Unvereinbarkeit der Anlass. Jeder von uns kann viele Hüte aufhaben - und das gilt auch für unser Gegenüber. Während man im Erwerbsalltag eher leichter zwischen Berufstätigkeit und anderen Aktivitäten unterscheiden kann, ist das mit der Vielzahl von Hüten, die wir in unserer Zeit rund um Patientenvertretung mit dabei haben und die wir situationselastisch aufsetzen, oft gar nicht leicht.
Compliance könne man nicht verordnen, heißt es - man muss sie vorleben. Vorleben und auch von Anderen einfordern ist wichtig, auch wenn es mühsam ist. Schließlich kann man aktuell wirklich den Eindruck bekommen kann, dass nicht bei einer Lüge ertappt worden zu sein für etliche Leistungsträger gleichbedeutend mit die Wahrheit gesprochen zu haben betrachtet wird.

Die Welt ist allerdings nicht nur schwarz und weiß und auch unsere Handlungen sind nicht immer nur gut oder nur verwerflich. Nicht immer ist das erste Bauchgefühl zu Compliance das Richtige und ein wenig Diskussion und andere Blickwinkel tun gut - auch mir. Ich lade euch darum gerne ein, Compliance und ihre Regeln in eurem Umfeld zu diskutieren - - in eurer Organisation, in der Familie, beim Punschstand.
Einige Beispiele hab ich schon auf einer anderen Seite angeführt. Falls ihr auch fiktive Beispiele hat, die ihr für allgemeine Diskussionsanstöße zur Verfügung stellen könnt - immer nur her damit, ich nehme sie gerne auf.
Zur Seite Beispiele für Diskussionen zu Compliance.



Begriffe

Förderung

Eine Förderung oder Subvention ist eine Leistung, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden ist (wiki: Subvention).
Negative Auswirkungen: Subventionen erzeugen eine Subventionsmentalität. Unternehmerische Aktivitäten werden danach ausgerichtet, wofür es gerade Geld gibt.

Sponsoring

Unter Sponsoring versteht man eine Förderung in Form von Geld-, Sach- und Dienstleistungen mit der Erwartung, eine die eigenen Kommunikations- und Marketingziele unterstützende Gegenleistung zu erhalten (wiki:Sponsoring).
Beispiel: Förderung von Druckwerken mit der Auflage, das Unternehmenslogo des Fördergebers darauf anzubringen.
(Letzte Änderung: 2022-12-13)